Seniorenbetreuung privat bezahlen, ohne Pflegegrad
Sie brauchen keinen Pflegegrad, um Unterstützung zu bekommen. Viele meiner Kundinnen und Kunden kommen genau an dem Punkt: Es geht noch alles, nur nicht mehr so gut allein. Ich rechne dann privat nach Stunden ab. Ohne Antrag, ohne Gutachten, ohne Wartezeit.
- Kein Antrag, keine Wartezeit
- 39,50 € pro Stunde, ab 2 Stunden pro Woche
- Späterer Wechsel in die Pflegekassen-Abrechnung jederzeit möglich
Wofür Sie Betreuung ohne Pflegegrad buchen können
Häufig sind es zwei bis vier Stunden pro Woche, immer am selben Tag.
- Gesellschaft an festen Tagen. Ein fester Nachmittag in der Woche, an dem jemand da ist. Für viele der wichtigste Punkt.
- Einkäufe und Besorgungen. Gemeinsam oder allein, je nachdem wie es an dem Tag geht.
- Begleitung zu Terminen. Arzt, Behörde, Friseur. Hinweg, Wartezeit, Rückweg.
- Urlaubsvertretung für Angehörige. Wenn Sie selbst pflegen und ein paar Tage wegmüssen, springe ich nach Absprache ein.
- Aufbau nach Krankenhausaufenthalt. Die ersten Wochen zu Hause sind die kritischen. Oft reicht befristete Unterstützung.
Was Sie realistisch erwarten können
Ich bin Betreuungskraft, kein Pflegedienst und keine 24-Stunden-Betreuung. Medizinische Pflege übernehme ich nicht. Und ich betreue eine begrenzte Zahl von Menschen, weil ich alleine arbeite. Wenn ich keine Kapazität habe, sage ich das direkt statt Sie zu vertrösten.
Ablauf der Betreuung ohne Pflegegrad
Anruf
Sie schildern die Situation, ich sage Ihnen, welche Zeiten frei sind. Kostenlos.
Probetermin
Einmal vorbeikommen, kennenlernen. Es muss zwischenmenschlich passen, sonst funktioniert es nicht.
Feste Zeiten
Wochentag und Uhrzeit stehen. Ändern lässt sich das jederzeit.
Kosten der Betreuung ohne Pflegegrad
Privat abgerechnet, transparent nach Stunden.
Was Sie zahlen
Betreuung pro Stunde
39,50 €
Abgerechnet wird die Zeit vor Ort.
Anfahrt
6 €
Je Termin.
Mindestumfang
2 Std./Woche
Feste Zeiten, gern auch mehr.
Vertragslaufzeit
keine
Sie können jederzeit aufhören.
Erstgespräch
kostenlos
Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
Stand: Oktober 2026. Alle Preise bekommen Sie zusätzlich schriftlich vor dem ersten Termin.
Pflegegrad 1 und die Pflegereform 2027
Nach dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im September 2026 beschlossen hat, soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Kommt es so, ändert sich an der Betreuung nichts, nur an der Abrechnung: Die Stunden zahlen Sie dann selbst, zu den Preisen auf dieser Seite.
Häufige Fragen zur Betreuung ohne Pflegegrad
Meistens ja. Heute gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld. Ob Pflegegrad 1 den Betrag nach 2026 behält, hängt von der geplanten Reform ab. Beim Antrag helfe ich, auch wenn wir vorher privat starten.
Ja. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, rechne ich den entsprechenden Teil direkt mit der Pflegekasse ab. Die Betreuung läuft unverändert weiter.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. Ich stelle eine Rechnung, die das ermöglicht. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Steuerberatung.
Das hängt an meiner freien Kapazität. Rufen Sie an, dann sage ich Ihnen sofort, ob und ab wann ich Zeit habe.
Kein Antrag nötig. Ein Anruf genügt.
Sagen Sie mir, was gebraucht wird und wann. Ich sage Ihnen, ob ich es leisten kann.