Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für Betreuung in Düsseldorf
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse 131 € im Monat zusätzlich. Das Geld ist zweckgebunden: Es wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Ich bin nach §45a SGB XI anerkannt und rechne direkt mit der Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor.
- Anerkannt nach §45a SGB XI
- Direkte Abrechnung, keine Vorkasse
- Gilt ab Pflegegrad 1
Wofür Sie den Betrag einsetzen können
Der Entlastungsbetrag deckt Betreuung und Entlastung im Alltag, nicht die medizinische Pflege.
- Stundenweise Betreuung zu Hause. Gesellschaft, Gespräche, Beschäftigung, Aufsicht bei Bedarf.
- Hilfe im Haushalt. Einkaufen, kochen, Wäsche, aufräumen.
- Begleitung außer Haus. Arzttermine, Behördengänge, Einkäufe, Spaziergänge.
- Entlastung pflegender Angehöriger. Feste Stunden, in denen jemand anderes da ist.
Wofür der Betrag nicht gilt
Der Entlastungsbetrag ist nicht für medizinische Behandlungspflege gedacht und wird nicht bar ausgezahlt. Bei Pflegegrad 1 gelten teils andere Kombinationsmöglichkeiten als ab Pflegegrad 2. Was in Ihrem Fall gilt, bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse verbindlich. Ich sage Ihnen, wonach Sie fragen sollten.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
Pflegegrad prüfen
Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch. Liegt noch keiner vor, helfe ich beim Antrag.
Leistungen vereinbaren
Wir legen Zeiten und Umfang fest. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit ich direkt abrechnen kann.
Ich rechne ab
Die Rechnung geht an Ihre Pflegekasse, nicht an Sie. Sie bekommen eine Kopie.
Entlastungsbetrag 2026: die Zahlen
Gesetzliche Beträge mit Stand Juli 2026.
Entlastungsbetrag im Überblick
Entlastungsbetrag pro Monat
131 €
Für Pflegegrad 1 bis 5.
Anspruch pro Jahr
1.572 €
12 mal 131 €.
Verfall nicht genutzter Beträge
30. Juni
Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
Ihr Eigenanteil bei direkter Abrechnung
0 €
Solange der monatliche Betrag nicht überschritten wird.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage §45b SGB XI. Zum 1. Januar 2027 ist eine Änderung geplant, die Bundestag und Bundesrat noch beschließen müssen. Details im Abschnitt zur Pflegereform. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Pflegereform 2027: Was sich beim Entlastungsbetrag ändern soll
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt alles, was oben auf dieser Seite steht.
Pflegegrad 1: kein Entlastungsbetrag mehr
Nach dem Entwurf soll es anstelle des Entlastungsbetrags künftig erst ab Pflegegrad 2 ein sogenanntes Sozialraumbudget geben. Wer Pflegegrad 1 hat, würde die 131 € im Monat dann nicht mehr bekommen. Geplant ist die Änderung zum 1. Januar 2027. Einen bereits zuerkannten Pflegegrad verliert niemand, für bestehende Einstufungen ist Bestandsschutz vorgesehen.
Pflegegrad 2 bis 5: neues Budget statt Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 2 soll das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen. Es ist weiter für Unterstützung im Alltag gedacht, also für Angebote wie meines. Wie hoch es ausfällt und wie abgerechnet wird, steht erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Fällt der Betrag weg, geht die Betreuung weiter
Sie müssen dann nicht aufhören. Die Stunden laufen weiter wie vereinbart, nur bezahlen Sie sie selbst: 39,50 € pro Stunde und 6 € Anfahrt je Termin. Ab Pflegegrad 2 lässt sich dafür auch das Pflegegeld einsetzen.
Was Sie jetzt tun können
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, solange es ihn gibt, und lassen Sie ihn nicht verfallen. Hat sich der Zustand Ihrer Mutter oder Ihres Vaters seit der letzten Begutachtung verschlechtert, kann ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll sein. Dabei helfe ich Ihnen.
Stand: 8. Oktober 2026. Grundlage ist die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zum Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse. Ich aktualisiere diesen Abschnitt, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Nein. Er wird gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Bar auf das Konto gibt es ihn nicht.
Das ist die Vorschrift, nach der Angebote zur Unterstützung im Alltag vom Land anerkannt werden. Nur solche Angebote dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Ich bin entsprechend zertifiziert.
Sie können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Voraussichtlich ja. Die Bundesregierung hat im September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen: Statt des Entlastungsbetrags soll es ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget geben, Pflegegrad 1 wäre nicht mehr erfasst. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ich halte diese Seite aktuell.
Ich sage Ihnen, ob es in Ihrem Fall funktioniert.
Nennen Sie mir den Pflegegrad und den gewünschten Umfang, dann rechne ich Ihnen im Gespräch vor, was übrig bleibt.